Impressum

V.i.S.d.P.: Peter A. Hoppe, CEO / Chefredakteur

V.J.M ◊ Verlagsgruppe OsnabrückVGOS
Verlag Job+Management ◊ Fachverlag Personalwesen
Spezialmittler für Fach- und Führungskräfte
Adresse etc. siehe oben. Angaben gemäß TMG § 5 vom 26.02.2007
Steuer-ID-Nr. §139b der Abgabenordnung 66 / 118 / 19804
Kostenlose Hotline 0700/4744 4744


Datenschutzverordnung der EU (DSGVO) vom 25. Mai 2018 & Disclaimer


Datenschutz ist Vertrauenssache. Mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzregeln zum 25. Mai 2018 haben auch wir unsere Datenschutzrichtlinien erneuert.
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Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses


Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Urheberrecht


Die Rechte an allen Texten, am Layout, dem HTML-Code und der Skripte liegen bei der V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück.
Jede Form der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück.


Geltungsbereich


Grundsätzlich besteht Urheberrecht bei allen „persönlich geistigen Schöpfungen“. Das sind unter anderem Texte, Bilder, Logos, Schriften.


Urheberrecht ist nicht verkäuflich


Grundsätzlich behält der Urheber immer sein Recht an seiner persönlich geistigen Schöpfung. Dies betrifft Autorinnen und Autoren, Fotografinnen und Fotografen, Grafikerinnen und Grafiker. Dieses Recht besteht noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und ist nach § 28 UrhG vererblich.


Nutzungsrechte einräumen


Der Urheber kann einem Zweiten die Nutzung seiner Schöpfung einräumen. Die zu vereinbarenden Rahmendaten betreffen zeitliche und räumliche Ausdehnung, die Nutzungsart (Medien) und die Weitergabe an Dritte. Im Zweifel, das heißt, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, ist von einer einfachen Nutzung auszugehen. Entsprechend der Ausdehnung der Nutzungsrechte verändert sich das Honorar.


Nicht verändern


Diese eingeräumten Nutzungsrechte beinhalten aber nicht das Recht auf den Eingriff in das Bild, den Text oder die Grafik.


Urheberrecht im Internet


Urheberrecht gilt auch im Internet: Was im Internet nicht ausdrücklich zur kostenlosen Nutzung freigegeben wird, ist durch das Urheberrecht geschützt. Deshalb gilt auch dort, dass Bilder und Texte nur mit Genehmigung des Urhebers sowie mit voller Namensnennung verwendet werden dürfen. Eingriffe (Änderungen, Bearbeitungen, Kürzungen) sind nur mit Genehmigung des Autors oder des Fotografen erlaubt. Zitate ohne Freigabe des Urhebers dürfen nur zur Erläuterung oder Argumentation verwendet werden, nicht als alleinstehender Text.


Wen Fotos zeigen dürfen


Grundsätzlich müssen Fotografierte vor der Veröffentlichung einwilligen.
Vier sehr eng begrenzte Ausnahmen bei der Einwilligung der Fotografierten bestehen jedoch:
Behördenbilder mit Sicherheitsbedeutung (also Fahndungsbilder), zufällige und verzichtbare Passanten („Beiwerk“), öffentliche Veranstaltungen (Menschenmengen) und Personen der Zeitgeschichte (sog. Prominente). Dazu gehören zum Beispiel Menschen, die entweder aufgrund ihrer Tätigkeit dauerhaft eine Rolle in der Presse spielen oder aus einem aktuellen Anlass in der Gesellschaft eine Rolle spielen. Ob Fotos die Privatsphäre verletzen, ist im Einzelfall zu prüfen. Zulässig sind Aufnahmen, wenn sie zeitgeschichtlich relevant sind und ein öffentliches Informationsinteresse besteht.


Auf Fotos hinweisen


Die Einwilligung der Abgebildeten zur Aufnahme und zur Veröffentlichung sollte, wenn möglich, schriftlich dokumentiert werden. Grenzfälle wie die Aufnahme des Publikums einer geschlossenen Veranstaltung bilden im Zweifelsfall Grundlage für einen Rechtsstreit. Deshalb vorbeugen: Deutliche Hinweise auf den Eintrittskarten und Aushängen weisen auf die Aufnahmen und die Veröffentlichungen hin. Fotografieren Sie so, dass die fotografierten Personen Sie bemerken.


Hausrechte beachten


Bei Gebäuden besteht ein Hausrecht, das sich auf den umbauten Raum und das angrenzende Gelände bezieht. Dies gilt auch für Gebäude, die ohne Behinderung zugänglich sind (Bahnhof, Flughafen, Kirche). Für diese Gebäude benötigen Sie eine Genehmigung des Besitzers oder Mieters. Jede Aufnahme, die vom öffentlichen Raum (Straße, Bürgersteig) aus gemacht wird, ohne etwa einen Zaun zu übersteigen, berührt das Hausrecht nicht. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall bei den Verantwortlichen unbedingt Interesse anmelden und Genehmigung einholen. (Hinweis: Die Frage nach Markenrechten, etwa die der Deutschen Bahn, ist losgelöst vom Hausrecht und damit zusätzlich zu beachten.)


Ausnahmen beim Urheberrecht


Die Zustimmung des Fotografen zur Veröffentlichung ist unverzichtbar. Ausgenommen sind nur über eine Agentur gekaufte Bilder (mit entsprechenden Regelungen im Vertrag), Bilder von erworbenen Foto-CDs (mit entsprechenden Lizenzen im Vertrag) und Bilder aus dem Netz, die ausdrücklich zur kostenlosen Nutzung freigegeben sind. Hinweis: Auch in diesen Fällen ist eine Quellenangabe unverzichtbar.


Vertraglich absichern


Die Zustimmung des Fotografen zur Veröffentlichung (also die Überlassung bestimmter Rechte) sollte nach Möglichkeit in schriftlicher Form vorliegen, etwa als Text auf der Rechnung oder in Form einer ausdrücklichen Freigabeerklärung. Bei der Aufnahme müssen die oben genannten Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Produkt- und Markenrechte, Hausrecht) unbedingt beachtet werden. Der Vertrag des Auftraggebers mit dem Fotografen sollte deshalb den Passus enthalten, dass die Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen – dann liegt das eventuelle Risiko bei dem Fotografen.


Copyright


Copyright / Vereinbarung der Nutzungsrechte / Bildarchiv
Die Nutzungsrechte der Bilder/Texte der V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück sind in den Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auftragsbestätigung) und in der Vereinbarung – Miete, Laufzeit, Kopieren – festgelegt.
Insbesondere: Die Mindestlaufzeit der Bilder-Serien vom OldtimerVerlag / Verlag Journal Motorenwelt beträgt für eine Serie 36 Monate, für zwei Serien 24 Monate und für drei Serien 12 Monate. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit per Einschreiben gekündigt wird. Nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit erlischt das Nutzungsrecht der überlassenen Serie/n, sie sind zu löschen. Die Weiternutzung ist kostenpflichtig; das Kopieren, Verleihen, Verkaufen der Serie/n verletzen das Copyright und sind illegal. Der Mieter hat jedoch das Recht, die Serie/n für seine Filialen zu kopieren. Einen perfekten Schutz gegen eine Verletzung des Copyright/Nutzungsrecht gibt es nicht. Als Bildagentur können wir jedoch die Weiternutzung, und/oder das Kopieren, das Verleihen oder das Verkaufen der Serie/n nach Vertragsende technisch erschweren. Wir versehen die Fotos u.a. mit einem Copyright-Logo, dass einen unregelmäßigen Rand besitzt. Unregelmäßige Kanten sind schwerer zu kopieren, als präzise runde oder rechteckige. Da unsere Logos transparent aufgesetzt werden und zweimal transparent nicht funktioniert, hat der „Dieb“ plötzlich vier andersfarbige Ecken, entsprechend dem vorherigen Untergrund, auf dem nächsten Bild. Das macht es uns bei einer Streitigkeit leicht, durch Vorlage des Originalfotos sich als rechtmäßiger Besitzer zu legitimieren und Ansprüche durchzusetzen. Im Übrigen: Eine ganze Serie Foto für Foto zu überarbeiten, ist auch bei den heute vorhandenen technischen Möglichkeiten viel Arbeit – nutzen Sie Ihre Zeit sinnvoller und zahlen Sie weiterhin die vereinbarte Miete, Sie können dann auch ruhiger schlafen.
Sehen Sie es einfach so: Unser Copyright © ist ein Gütesiegel !


Haftungsausschluss


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Der Inhalt der Firmen-Profile wird sehr sorgfältig recherchiert, bearbeitet und überprüft. Die V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der recherchierten Informationen. Etwaige Haftungsansprüche gegen die V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück sind grundsätzlich ausgeschlossen, da letztendlich alle Daten, Fakten, Zahlen auf Hörensagen von leitenden Mitarbeitern bzw. Inhalten aus renommierten Fachzeitungen beruhen – und nicht aus Handelsregister­aus­zügen oder beglaubigten Geschäftsbilanzen. Die V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile der Inhalte oder das gesamte Angebot ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.


Sicherheitshinweis


Die V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück ergreift alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann von der V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück keine vollständige Datensicherheit gewährleistet werden; für Nachrichten mit vertraulichem Inhalt empfehlen wir den Postweg.


Unser Kleingedrucktes - AGB


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß für alle Rechtsgeschäfte der V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück – im Einzelnen:
Verlag Job+Management – Fachverlag Personalwesen –Wem gehört die BRD?”
Verlag Journal Motorenwelt
OldtimerVerlag – Bildagentur – alle Osnabrück.
ALLGEMEINES: Die Auftragserteilung kommt durch die Korrespondenz per Brief/Fax/Mail zustande, wobei sich der Kunde durch offiziellen Briefkopf/Telefax-Firmen-Nummer/E-Mail-Adresse legitimiert. Der Auftrag selbst kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlags per E-Mail und/oder Erhalt per Brief/Einschreibbrief zustande; bis zum Erhalt hält sich der Kunde/Inserent/Mieter an den Auftrag gebunden. Genehmigte, per Telefax oder E-Mail erhaltene Entwürfe, Korrekturen etc. sind/werden Vertragsgegenstand bzw. bestätigen die Auftragserteilung.
Die vereinbarte Gebühr/Miete ist, wenn nicht Anderes schriftlich vereinbart, jeweils am Ersten für zwölf Monate im Voraus fällig. Zahlungsverzug länger als 30 Tage stellt die Gebühr/Miete der insgesamt vereinbarten Laufzeit in Verzug und ist sofort fällig.
OLDTIMER-DIA-AUFTRÄGE: Die Vereinbarung kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail und/oder Erhalt der DIA-Serien per Einschreiben/USB zustande; bis zum Erhalt hält sich der Mieter an seine signierte Vereinbarung/den Auftrag gebunden. Die Mindestlaufzeit für Mietverträge über Oldtimer-DIA-Serien des Verlag Journal Motorenwelt & OldtimerVerlag beträgt für eine Serie 36 Monate, für zwei Serien 24 Monate und für 3 Serien 12 Monate wie in der Vereinbarung unter Mietpreis-Schlüssel angegeben. Nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit erlischt das Nutzungsrecht der überlassenen Serie/n, sie sind zu löschen.
Ein etwaig vom Mieter gekaufte und von der V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück bezuschusste Beamer oder Flachbildschirm geht in das Eigentum des Mieters über, vorausgesetzt, dass der Mieter bei Laufzeitende/Kündigung nicht mit der Miete im Rückstand ist.
Die Nutzung der überlassenen Serien nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist kostenpflichtig; das unbefugte Kopieren, Verleihen, Verkaufen der Serie/n verletzen das Urheberrecht/Copyright und sind illegal. Der Mieter hat jedoch das Recht, die Serie/n für seine Filiale/n für die vereinbarte Laufzeit zu kopieren. Der im Kopf der Vereinbarung bzw. im Mietpreis-Schlüssel festgelegte Mietpreis ist verbindlich und bereits für die Laufzeit und die Anzahl der Serien mit 7,5/12/15% rabattiert.
Der Mieter hat das Recht, den in der Vereinbarung beschriebenen SCAN-SERVICE zu nutzen oder abzulehnen.
RECHNUNGSSTELLUNGLAUFZEITKÜNDIGUNG
Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus.
Alle Verträge, Mietverträge/Insertionsverträge der V.J.M Verlagsgruppe Osnabrück, im Einzelnen:
Verlag Job+Management
 – Fachverlag Personalwesen,
Verlag Journal Motorenwelt,
OldtimerVerlag – Bildagentur – alle Osnabrück, verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit per Einschreiben gekündigt wird.
Nutzung der eBook-Lizenz “Wem gehört die BRD?” durch den Kunden.
Die Einbindung von 5 Branchen-Suchworten aus z.B. Muster/Branchen-Register ist kostenlos.
Die Überlassung einer Einzelplatz-Lizenz zur Nutzung des eBooks
„Wem gehört die BRD ?“ auf Ihrem Rechner – ist kostenlos.
Die Implementierung des Firmen-Logos durch unseren Webmaster wird pauschal mit 29,95 incl. MwSt. berechnet.
Eine zweite Seite zur Präsentation von Firmenfotos/Firmenhistory wird pauschal mit 165,- Euro zzgl. MwSt. berechnet.
LIZENZEN:
Die offizielle Gebühr für eine Einzelplatz-Lizenz beträgt 485,- Euro.
Die Mehrplatz-Lizenz für 2 Rechner beträgt 585,- Euro; ab 3 Rechner 685,- Euro zzgl. MwSt.
Wir vertrauen auf die Ehrlichkeit unserer Kunden.
Aktualisierungen der Insertionen werden monatlich in der ersten Woche jedes Monats kostenlos vorgenommen.
ERWEITERUNGEN: Die Erweiterung obiger Adressen durch zusätzliche Fotos, Texte, Infos etc. und deren Veröffentlichung wird jährlich zum Preis einer Einzelplatz-Lizenz berechnet.
Bei gekündigten Insertionen werden das Firmen-Logo und die vom Inserenten zusätzlich eingereichten Foto/s, Texte, Infos – vom Verlag entfernt; lediglich die Adressendaten ab Firmierung bis einschließlich “Bundesland” bleiben unberührt.
KÜNDIGUNG der  LIZENZ, der VERTRAGSLAUFZEIT:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit per Einschreiben gekündigt wird, wobei sich der Absender durch Geschäftsbogen mit aktuellem Datum und Titel als autorisiert legitimiert.
Die Zahlung des Miet-/Lizenzbetrages nach einer ausgesprochenen Kündigung des Vertrages annulliert die Kündigung.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit gesetzlich zulässig.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des HGB, BGB und der gesunde Menschenverstand
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Osnabrück, im November 2017


JOB at it´s TOP !


F I R M E N – S E I T E